Wohnraumvermessung - Oestrich-winkel

Flächenermittlung nach DIN oder Wohnflächenverordnung

  • Gemeinsame Objektbegehung mit dem Sachverständigen
  • Präzise Messung der Flächen
  • Flächenberechnung nach anerkannten Normen und Verordnungen
  • Schriftlicher Bericht mit tatsächlichen Flächengrößen
Preis: 799,00 € (inkl. 19% MwSt.)
Wohnraumvermessung - Flächenermittlung nach DIN oder Wohnflächenverordnung

Wohnraumvermessung - Oestrich-winkel

Wohnraumvermessung - Oestrich-winkel

Wohnraumvermessung - Jeder Quadratmeter zählt

Wer eine Immobilie kauft, mietet oder vermietet sollte die Flächenangaben prüfen - denn die Wohnfläche bzw. Gewerbefläche ist oft größer angegeben als tatsächlich vorhanden. Gerade bei Verkauf und Vermietung spielt die Flächenangabe im Vertrag eine große Rolle, da sich der Kaufpreis/ Miete nach der Größe misst.

Warum sich die Überprüfung der Wohnflächenangabe lohnt

Eine Überprüfung von Flächenangaben kann sich lohnen. Nach einer repräsentativen Studie sind bei 80% aller Mietverträge die Wohnfläche bzw. Gewerbefläche größer angegeben. Ist anhand unseres Ergebnisses die Wohnung tatsächlich kleiner als im Mietvertrag, können die Betriebskosten (wenn diese nach Wohnfläche auf die Mieter verteilt sind) neu berechnet werden. Ebenso können dann die aktuellen Mietzahlungen und die Zahlungen aus den vergangenen Jahren neu berechnet werden.

Haben Sie eine falsche Flächenangabe im Mietvertrag?

Um Licht ins Dunkel zu bringen, unterstützt Sie unser Bausachverständiger mit einer stichfesten Flächenermittlung nach DIN oder Wohnflächenverordnung. Unser erfahrener Bausachverständiger kann als unabhängiger Baugutachter mit Präzisionsmessgeräten die tatsächlichen Flächengrößen von Wohn-, Nutz- sowie Verkehrsflächen auf den Quadratzentimeter genau ermitteln.

  • Ihre Vorteile

    • Gemeinsame Objektbesichtigung
      Ein qualifizierter Bausachverständiger besichtigt gemeinsam mit Ihnen das Objekt
    • Präzise Messung der Flächen
      Mit professionellem Lasermessgerät ermittelt unser Bausachverständiger die tatsächlichen Flächengrößen
    • Tabellarische Flächenberechnung nach Wohnflächenverordnung
      Für Ihre weitere Verwendung werden die Ergebnisse in tabellarische Form vom Bausachverständigen unterschrieben und gestempelt zur Verfügung gestellt.
    • Kurzfristiger Ortstermin
      Unsere Schnelligkeit verdanken wir unserer regionalen Nähe. Wir sind bundesweit mit qualifizierten Bausachverständigen für Sie im Einsatz
    • Günstiger Pauschalpreis
      Unsere Dienstleistungen sind modular aufgebaut und können auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten werden. Im Ergebnis erhalten Sie ein Gesamtpaket, das Ihnen ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis und eine hohe Kostensicherheit bietet
  • Preis

    799,00 € (inkl. 19% MwSt.)

    Honorarpauschale für eine Objektbesichtigung und Begehung durch einen qualifizierten Bausachverständigen sowie mündlicher Vor-Ort-Beratung.

    Unsere Pauschalpreise beziehen sich ausschließlich auf wohnwirtschaftlich genutzte Standardimmobilien (Wohnungen/ Doppelhaushälften, Ein-/Zweifamilienhäuser) mit einer Gesamtwohnfläche von max. 160 m². Der Gesamtzeitaufwand des Sachverständigen für den Ortstermin inkl. An- und Abfahrtzeit beträgt max. 2 Stunden. In unseren Pauschalpreisen sind die Anfahrtskosten des Sachverständigen im Umkreis von 10 km ab Sachverständigenbüro sowie die 5% Nebenkostenpauschale enthalten.

    Bei komplizierten Grundrissen, Dachschrägen oder Erker wird ein Mehraufwand im Stundenaufwand abgerechnet.

    Bitte kontaktieren Sie uns, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Objekt oder Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

  • Mehr- und Sonderleistungen

    Mehr- oder Sonderleistungen sind gesondert zu beauftragen und werden nach tatsächlichem Aufwand, wie folgt abgerechnet:

    Leistung Preis (inkl. 19% MwSt.)
    Stundensatz, je Std.  160,00 €
    Fahrtkosten (Mehrkilometer), je km.  0,95 €

    Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefonkosten) in Prozent der netto Rechnungssumme.

     5 %

     In der genannten Nebenkostenpauschale ist ein Ausdruck und Versand der schriftlichen Ausfertigung in 1-facher Form enthalten. Jede weitere Ausfertigung wird mit brutto 2,00 €/Seite berechnet.

  • Erforderliche Information

    Folgende Unterlagen und Informationen sollten dem Bausachverständigen unentgeltlich bis spätestens zum Ortstermin zur Verfügung gestellt werden:

    • Pläne zum Objekt (Grundriss, Schnitt, Ansichten)
    • Ältere Wohn- und Nutzflächenberechnung (falls vorhanden)
    • Miet- oder Kaufvertrag

  • Ablauf & Kontakt

    Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage setzt sich unser Bausachverständiger mit Ihnen in Verbindung, um weitere Details zu besprechen und die Ortsbesichtigung abzustimmen.

    Bitte kontaktieren Sie uns auch, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Eine telefonische Erstberatung ist bei uns stets kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

  • Örtliche Nähe

    Sachverstand. Ganz nah!

    Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Oestrich-winkel, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Oestrich-winkel kommen bzw. sich nicht in Oestrich-winkel auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

    Oestrich-winkel - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

    Die Stadt Oestrich-Winkel liegt im Rheingau-Taunus-Kreis in Hessen. Der Sitz der Stadtverwaltung liegt im Stadtteil Oestrich.
    Das Stadtgebiet der Stadt Oestrich-Winkel umfasst eine Gesamtfläche von 5953 Hektar und besteht aus den Stadtteilen Hallgarten, Mittelheim, Oestrich und Winkel.
    Oestrich-Winkel grenzt im Westen an Geisenheim, im Norden an Lorch, Welterod (Rhein-Lahn-Kreis), Heidenrod und Schlangenbad. Im Osten grenzt Oestrich-Winkel an Eltville am Rhein.  Im Süden, jenseits des Rheins, liegt die Stadt Ingelheim am Rhein (Landkreis Mainz-Bingen).
    Die rund 12.000 Einwohner zählende Stadt Oestrich-Winkel entstand anlässlich der Gebietsreform in Hessen mit dem Zusammenschluss der bis dahin selbstständigen Gemeinden Mittelheim, Oestrich und Winkel unter Verleihung der Stadtrechte. Schon vor der Stadtgründung hatte der Doppelname Oestrich-Winkel Tradition als Name der einzigen Bahnstation im Stadtgebiert.
    Als Sehenswürdigkeit und Wahrzeichen gilt der Oestricher Kran. Er ist ein ehemaliger Weinverladekran aus dem 18. Jahrhundert zum Be- und Entladen von Schiffen. Außerdem steht in Winkel das älteste erhaltene Steinhaus Deutschlands, das Graue Haus.
    Vom 19. Jahrhundert bestand bis in die Zeit des Nationalsozialismus eine jüdische Gemeinde in Oestrich. Der jüdische Friedhof von Oestrich gilt als ältester erhaltener jüdischer Friedhof im Rheingau. Im August 2013 wurden zum Gedenken an die jüdischen Opfer des Nationalsozialismus die ersten Stolpersteine durch den Künstler Gunter Demnig verlegt. Insgesamt sind 14 Stolpersteine in der Stadt Oestrich-Winkel zu finden.
    Oestrich-Winkel bietet ein breitgefächertes Freizeitangebot. Neben Wandern, Radfahren, Surfen auf dem Rhein, Kutschfahrten und sportlichen Aktivitäten gibt es noch viele Möglichkeiten der Freizeitgestaltung.
    Wanderern und Fahrradfahrern bietet ein gut ausgebautes Wegenetz landschaftliche Abwechslung. Sehr bekannt ist der Rheingauer Riesling Pfad von Kaub bis Wicker mit einer Gesamtstrecke von ca. 120 km. An Oestrich-Winkel führt auch der 240 km lange Fernradweg R3 vorbei. Dieser beginnt in Rüdesheim am Rhein und endet in Tann in der Röhn.

    Wichtige Anlaufstellen

    Rathaus:
    Paul-Gerhardt-Weg
    65375 Oestrich-Winkel

    Bauamt:
    Paul-Gerhardt-Weg
    65375 Oestrich-Winkel

    Grundbuchamt:
    Amtsgericht Rüdesheim am Rhein
    Gerichtsstraße
    65385 Rüdesheim am Rhein


  • Super Beratung

    Herr Korkmaz hat mir sehr freundlich weitergeholfen, in dem er mir sachverständige und kostensparende Ratschläge gegeben hat. Vielen Dank! (Bewertung veröffentlicht auf www.ausgezeichnet.org)

  • Wohnraumvermessung

    Freundlich und kompetent, sehr gute tel. Erstberatung, kurzfristige Terminierung, zeitnahe Abwicklung. Ich bin insgesamt sehr zufrieden. (Bewertung veröffentlicht auf www.ausgezeichnet.org)

  • Wohnraumvermessung schnell & zuverlässig

    Baugutachter von Bauexperts hat sich zeitnah zwecks Terminvereinbarung gemeldet. Der Pauschalpreis ist gerechtfertigt und deckt alle Kosten wie KM-Geld Anfahrtszeit, Vor-Ort Termin etc. ab. Mein Bericht mit den Flächenangaben erhielt ich ebenfalls schnell per Post zugeschickt (und vorab per E-Mail). Fazit: Sehr seriöses Unternehmen. Gute Beratung, schneller Service und faires Preis / Leistungsverhältnis.

  • Wohnraumvermessung

    Herr Campen hat bei mir sehr professionell die Wohnung vermessen. Die von Ihm schriftliche Bewertung war aufschlussreich und übersichtlich dargestellt. Ich kann Herr Campen sehr empfehlen und würde ihn wieder bestellen wenn ich ihn in so einer Angelegenheit bräuchte. (Bewertung veröffentlicht auf www.ausgezeichnet.org)

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Bausachverständige, Immobiliensachverständige, Immobiliengutachterin und Baugutachterin B. Eng. Marlene Marx, Regionalleitung Rhein-Main Oestrich-winkel

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